Kontrollbereich
Als Kontrollbereich sind Orte einzustufen, wenn dort eine Person im Kalenderjahr
- eine effektive Dosis von mehr als 6 Millisievert oder
- eine Organ-Äquivalentdosis von mehr als 15 Millisievert für die Augenlinse oder 150 Millisievert für die Hände, die Unterarme, die Füße oder Knöchel oder
- eine lokale Hautdosis von mehr als 150 Millisievert