verbliebene Schrittmacherkabel

Verbliebene Schrittmacherkabel werden in der Regel als absolute Kontraindikation für eine MRT-Untersuchung angesehen.
Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK) und die Deutsche Röntgengesellschaft (DRG) haben sich in einem gemeinsamen Konsensuspapier detaillierter zu der Problematik geäußert.
Siehe auch:
